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Extremstressmanagement
Leistungen für Unternehmen
Unternehmen sind aus Fürsorglichkeitsgründen und auch gesetzlich verpflichtet, Notfallpläne zu erstellen und die darin aktiven Mitarbeiter für diesen Aufgabenbereich gut vorzubereiten. Zuständig dafür ist in letztendlich die Geschäftsführung selber, die ihre Verantwortung im Schadensfall nicht auf andere abwälzen kann.
Jedes Unternehmen muss selber entscheiden, welche Krisenmanagement-Funktionen (siehe „Betreuungspyramide“) im eigenen Unternehmen vorgehalten werden und welche dazugekauft werden sollen.

Wir beraten Unternehmen, schulen die Mitarbeiter und bieten auf Wunsch und vorheriger Absprache externe Krisenmanagement-Unterstützung, insbesondere ausgebildete wohnortnahe Notfallpsychologen zur psychologische Betreuung an.